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Ein bayerisches Justiz-Aikido
Über einen Augsburger Justizskandal und Ritter aus Jerusalem
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Kampfsport ist eine sportliche Disziplin, die viele betreiben. Bereits aus der Zeit um 3400 v. Chr. bezeugen ägyptische Malereien ein Gruppe von miteinander ringenden Menschen, eine der ersten organisierten Kampfdarstellungen. Während die meisten Kampfsportentwicklungen Kampfkunstentwicklungen in den folgenden Jahrhunderten in Asien stattfanden, darunter auch die Disziplin des Aikido, scheint eine mittelgroße Stadt in Bayern in jüngster Zeit zum weltweiten Zentrum buchstäblich revolutionärer Kampfsportentwicklungen Kampfkunstentwicklungen geworden zu sein.

Dieser völlig neue bayerische Gerechtigkeitskampfstil wurde vermutlich Mitte 2019 ins Leben gerufen, als E., ein erfolgreicher Kampfkunstlehrer aus der bayerischen Stadt, der seinen eigenen Kampfkunststil erfolgreich an über 5.000 Schüler in einem Verband verschiedener Kampfkunstschulen in der Region unterrichtete, eine Reise in sein Heimatland Türkei unternahm, um dort ein einwöchiges Seminar in einem Strandhotelresort abzuhalten.


Seminar in der Türkei

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E., ein erfolgreicher Kampfkunstlehrer, der in einem Zusammenschluss verschiedener Kampfkunstschulen in der Region mehr als 5.000 Schülern erfolgreich seinen eigenen Kampfkunststil beibrachte, reiste mit Schülern in sein Heimatland Türkei, um dort in einem Strandhotel ein einwöchiges Seminar abzuhalten. Drei Monate später wird er angeklagt, weil er dort eine seiner Kampfsprtschülerinnen 'sexuell missbraucht' haben soll, obwohl er zuvor weder vorbestraft war noch Erfahrung mit der Justiz hatte.

Massenmediale Berichte

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Ende September 2020 wird E. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Einige Tage später berichten lokale Massenmedien über die Verurteilung, was einen weitere ehemalige Kampfsportschülerin dazu veranlasst, Strafanzeige zu erstatten, nachdem sie sich mit der Anwältin der ersten beiden Kläger in Verbindung gesetzt hatte. Die örtliche Staatsanwaltschaft erlässt einen sofortigen Haftbefehl aus Ermittlungsgründen, E. wird hinter Gitter gebracht, nachdem er sich freiwillig gestellt hat.

Veurteilungen und Widersprüche

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Sechs Monate später beginnt das Gerichtsverfahren, weitere vier Monate später wird E. ein zweites Mal verurteilt, offiziell dafür, dass er seine ehemalige Kampfsportschülerin bei einer sexuellen Begegnung am 22. Mai 2017, also mehr als drei Jahre zuvor, 'vergewaltigt' habe soll. Die 90-seitige Urteilsbegründung ist voller Widersprüche und teilweise skandalöser Begründungen. Die Nebenklägerin hat selbst Restaurantbesuche bei '5 bis 7 Mal' sexuellen Kontakten mit E. von Anfang November bis Mitte Dezember 2016 bezahlt, woraufhin sich E. von ihr distanziert habe.

Ritter aus Jerusalem

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Ende 2016 findet sie einen neuen Beziehungspartner, unternimmt aber kurz darauf einen Selbstmordversuch, der scheitert, weil sich ihre Schuhbänder angeblich verheddert hatten. Nach einer angeblichen 'Vergewaltigung' im Mai 2017 nahm sie noch drei Monate lang an einem Kampfsporttraining teil. Ihr Vater ist ein bekannter Juraprofessor an der örtlichen Universität, an der sie auch Jura studiert. Sie machte ein Praktikum bei derselben Staatsanwaltschaft, die E. später wegen dubioser Vorwürfe anklagen sollte. Vater B. ist Mitglied des katholischen 'Ordens der Ritter des Heiligen Grabes von Jerusalem'.


Er lud eine Kampfsportschülerin Kampfkunstschülerin in sein Hotelzimmer ein und wurde - etwa drei Monate später zurück in Bayern - plötzlich von der örtlichen Staatsanwaltschaft angeklagt, weil er seine Schülerin angeblich "sexuell missbraucht" habe. E. hatte nie Probleme mit dem Rechtssystem, wurde nie angeklagt oder verurteilt, war nicht für Steuerprobleme bekannt, nicht einmal für unbezahlte Strafzettel. Parkzettel. Eine zweite bayerische Kampfsportschülerin Kampfkunstschülerin schloss sich der ursprünglichen Kampfgerichtsanklage an und gab an, erläuterte in ihrer Anzeige, dass E. während einer Trainingseinheit Monate zuvor angeblich "in ihren Zehennagel gebissen" habe, als er ungewöhnliche Angriffe demonstrierte. Ein Zehennagel, der sich nicht einige Tage etwa, sondern angeblich "monatelang" blau verfärbt hatte, wie es in dem 90-seitigen Gerichtsdokument heißt.

Anna S.
Beide Klägerinnen sagten aus, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer sexuellen Penetration gekommen sei. Im September 2020 wird E. zum ersten Mal von einem Gericht verurteilt und erhält eine Strafe auf Bewährung, wohl auch wegen äußerst schwachen bayerischen Strafverteidigern.

Der bayerische Justizkampf endete jedoch nicht damit, sondern kam genau zwei Tage nach der äußerst schwachen offiziellen Verurteilung von Ende September 2020 gleich wieder in Fahrt. Dann nämlich, als eine bekannte lokale massenmediale Zeitung einen ersten Bericht von einer ganzen Reihe von zukünftigen Reportagen über E's Fall veröffentlichte. Nur wenige Tage nach dem ersten Bericht in den lokalen Massenmedien schloss sich eine weitere, damals 20-jährige Klägerin den beiden Frauen an, die etwa ein Jahr eineinhalb Jahre zuvor Anzeige erstattet hatten. Sie erklärte, sie sei von E. während einiger ihrer Solo-Trainingseinheiten in dem kleinen Büro der Kampfsportschule Kampfkunstschule im Stadtzentrum "sexuell missbraucht" und sogar "vergewaltigt" worden. Nicht etwa vor kurzem, sondern drei bis vier Jahre vorher, von Ende 2016 bis spätestens Mitte 2017.

E., der sich einige Wochen in der Türkei aufhielt, erfährt von einem bayerischen Haftbefehl im Oktober 2020 und beschließt, sich freiwillig zu stellen. Er nimmt einen Flug zurück nach Deutschland und geht sofort nach seiner Ankunft zur Flughafenpolizei. Er wird verhaftet und sofort in dem noch mehrheitlich privat-wirtschaftlich geführtem (!) Gefängnis in der Nähe inhaftiert. Nach etwa sechs Monaten erniedrigendem Gefängnisalltag beginnt die Gerichtsverhandlung. Weitere vier Monate später verurteilt das örtliche Landgericht E. zu einer saftigen Gefängnisstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten, offiziell wegen "Vergewaltigung" und "sexueller Nötigung". Dies vor allem wegen einem sexuellen Akt mit der Nebenklägerin, der sich angeblich am 22. Mai 2017 ereignet habe. E.s Ruf wird völlig zerstört, nachdem weitere Zeitungen in Deutschland über den Fall berichten. Er ist gezwungen, seinen Verein und seine Schule zeitnah zu schließen. Rund 5.000 ehemalige Kampfkunstschüler aus der Region sind verständlicherweise mindestens enttäuscht.

Während jedoch im Taekwon-Do, Karate, Judo und vielen anderen Kampfsportarten Kampfkunstarten gelehrt wird, wie man den Gegner tritt, schlägt und mit aktiver Kraft bekämpft, verfolgt die Disziplin des Aikidos einen gänzlich anderen Ansatz. Im Aikido ist es verboten, einen Gegner mit direkter Kraft zu treffen. Es wird dort lediglich die Energie des Gegners genutzt, um ihn oder sie einzig dadurch zu Fall zu bringen.

Der erste Angriff vom Sommer 2019, der rund anderthalb Jahre später zu E.s erster Verurteilung führte, lässt sich in diesem Sinne umkehren, wenn man nach intensiver Recherche herausfindet, dass das Gerichtsdokument E. bis heute vorwirft, Mitte 2019 beim Semninar Seminar in der Türkei "wütend auf die Klägerin" gewesen zu sein, als diese sich angeblich "weigerte, weitere sexuelle Handlungen vorzunehmen", wie von E. angeblich gefordert, der sie nach dem Verlassen des Hotelzimmers angeblich "mit Gewalt zum Aufzug zerrte". Denn die durchaus attraktive Blondine hatte ihr Hotelzimmer in einem völlig abgetrennten Hotelblock, wohin E. sie ruhig und friedlich zunächst begleitete und sie dann durchaus im Gentlemen-Stil vor dem Fahrstuhl dieses separaten Hotelresortblocks zurückließ. Man ist auch versucht, die Aikido-mäßige Frage zu stellen, warum und wie um alles in der Welt ein Zehennagel "monatelang blau" gewesen sein kann.


Zeitleiste der wichtigsten Ereignisse

Das Aikido erlangt deutlich höhere, sogenannte Sifu-Schwarzgurt-Kompetenzen, wenn man auf die detaillierten Vorwürfe der Nebenklägerin eingeht, die kurz nach der ersten Verurteilung E.s von Ende September 2020 ihre Strafanzeige einreichte - und wenige Tage nach den ersten bayerischen Massenmedienberichten.

Ein Zeuge sagte im Gericht aus, dass die Nebenklägerin C. das ganze Jahr 2015 über ein Verhältnis mit ihm hatte, er bestätigte, dass C. sich in halbsuizidöser Weise "regelmäßig die eigene Haut geritzt" hatte. Darüber hinaus sagte die Nebenklägerin C. selbst aus, dass ein jeglicher Geschlechtsverkehr mit ihr ausdrücklich genauso wenig stattgefunden hatte, hatte wie mit den beiden Erstklägerinnen. Sie bestätigte "5 bis 7 Mal" sexuelle Kontakte mit E. im Zeitraum von Anfang November bis etwa Mitte Dezember 2016, als E. selbst die Blow-Job-Beziehung abbrach, indem er sich von seiner Kampfsportschülerin Kampfkunstschülerin distanzierte.

Diese fünf bis sieben Begegnungen innerhalb von sieben Wochen im Herbst 2016 gingen einher mit einigen Restaurantbesuchen der beiden, bei denen die spätere Nebenklägerin C. mindestens einmal die Rechnung bezahlte und somit ihren "Vergewaltiger" E. selbst einlud. Ende Dezember 2016 findet sie einen neuen Beziehungspartner, der später als Zeuge vor Gericht aussagen wird. Doch statt glücklich verliebt zu sein, soll Nebenklägerin C. nur zwei Wochen später, Mitte Januar 2017, einen gescheiterten Selbstmordversuch begangen haben, als sie E. nach einem Training mitteilte, dass sie sich gerade in einen anderen verliebt habe. Ihren eigenen Angaben nach sollen sich in höchst unglaublicher Weise "die Schuhbänder ineinander verheddert" haben, was sie in letzter Sekunde davor bewahrt haben soll, sich in jener Nacht an einer belebten Straße vor ein Auto zu werfen.

Plötzlich, nach mehr als einem halben Jahr ohne Bindungen und Beziehungen, haben C. und E. am 22. Mai 2017 im blut-pulsierenden Frühling - und nach einem langen bayerischen Halb-Alpinwinter - wieder eine Solo-Trainingseinheit. Sie vermittelte offenbar nonverbal, dass etwas in ihrem Leben fehlt, E. und seine späte Nebenklägerin landen etwas danach in dem kleinen 4 x 4 Meter großen Kampfsport-Büroraum. Kampfkuunst-Büroraum. E. verschliesst die Eingangstür des Dojos, damit sie nicht gestört werden können können, und haben nach E.s Aussage einen einvernehmlichen Sexualakt, auch hier ohne echten Geschlechtsverkehr, wie beide bestätigen. Sie behauptet, auch die Bürotür sei absichtlich und gegen ihren Willen verschlossen worden, vergisst aber zu erwähnen, dass E. sie vor den sexuellen Handlungen mehrfach massiert habe. Für eine solche Massage muss E. den kleinen Büroraum vollständig verlassen und eine Massageliege sowie ein Massageöl aus einem kleinen Lagerraum etwa 5 Meter vom kleinen Büro entfernt holen.

Wie bereits erwähnt, erstattete Nebenklägerin C. erst dreieinhalb Jahre später Strafanzeige, nachdem sie die Verleumdungen vor allem in den lokalen Massen-Medien Massenmedien gelesen und sich mit der gleichen Anwältin wie jene der jene, die die beiden Erstklägerinnen ausgewählt hatten, zusammengetan hatte.

In der Zwischenzeit würde wird die spät hinzugekommene Nebenklägerin C. ihr Kampfsporttraining Kampfkunsttraining nach der angeblichen "Vergewaltigung" von Ende Mai 2017 nicht sofort abbrechen, sondern in E.s Schule noch drei Monate lang weiter Kampfsport Kampfkunst betreiben. Im Juli 2017 hat sie eine Kampfsportprüfung Kampfkunstprüfung bei E. Erst im September 2017 wird sie ihre vertraglich geregelte Kampfsportmitgliedschaft bei E. Kampfkunstmitgliedschaft kündigen, dies nun für drei Monate rückwirkend.

Hilfreich für einen solch wirklich bösartigen September-Angriff könnte der Vater der Nebenklägerin gewesen sein,

Vater B.
ein bekannter Juraprofessor an der örtlichen Universität, an welcher seine Tochter gut ein Jahr zuvor ihr Studium in genau demselben Fachbereich aufgenommen hatte. Möglicherweise war er auch maßgeblich daran beteiligt, seiner Tochter anzuraten, ein Praktikum bei genau derselben örtlichen Staatsanwaltschaft zu absolvieren, die E. vier Jahre später wegen zweifelhafter Anschuldigungen anklagen wird.

Vater B. hat oder hatte zumindest eine eigene Wikipedia-Seite, die besagt, dass er Mitglied des sehr katholischen, so genannten "Ordens der Ritter des Heiligen Grabes von Jerusalem" ist. Seine Ehefrau und Mutter der Nebenklägerin soll laut Zeugen versucht haben, die Erziehung ihrer Tochter dadurch zu formen, indem sie ihre Tochter dazu verpflichtete, mindestens bis zum Alter von 20 Jahren wie die Jungfrau Maria zu leben - mit begrenztem Erfolg, wie es scheint. Die Heimatstadt der wohl ausgesprochen katholischen Familie war in den vergangenen Jahren eines der bayerischen Zentren für eine sogenannte "Re-Christianisierung" und für die "Erneuerung des katholischen Glaubens".

E., der ein praktizierender Muslim ist, war offensichtlich überfordert und von seinen Rechtsbeiständen Rechtsberatern schlecht beraten. Eine kostspielige, 20,000.00 20.000,00 Euro teure Revision des gesamten Falles - vorbereitet von Münchner Anwälten, die die Revision mit etwa 80 % Kopien aus Polizei- und anderen Berichten zusammenstellten - wurde vom höchsten deutschen Gericht mit einem in einer aus zwei Sätzen bestehenden Beschluss Entscheidung abgewiesen.

Als E. nach Ermittlungen und neuen Enthüllungen Ende 2022 Strafanzeige gegen die Nebenklägerin u.A. wegen Falschaussagen unter Eid stellte, leitet die örtliche Staatsanwaltschaft nicht etwa ein Verfahren gegen die Nebenklägerin ein, sondern erneut eines gegen E. wegen "Infragestellung des Urteils". E. wird Mitte 2023 nach weiteren rechtsanwaltschaftlichen Unfähigkeiten zu einer Geldstrafe verurteilt, anstatt den Prozess in nicht anders als mafiös zu bezeichnenden, lokalen Justizwesen neu aufzusetzen. Er sitzt seit über drei Jahren in Haft.


Es ist wohl an der Zeit, dass Bayerns politisch Verantwortliche endlich die Kampfkunst des Aikidos begreifen.




Die meisten der hier aufgeführten, scheinbar unglaublichen Fakten und Sachverhalte sind noch nicht einmal das Ergebnis zeitaufwändiger Recherchen und Untersuchungen, sondern stehen überwiegend in der rund 90-seitigen gerichtlichen Urteilsbegründung aus dem Jahre 2021. Es ist wohl an der Zeit, dass Bayerns politisch Verantwortliche endlich Eine 35-seitige rechtliche Analyse, die Kampfkunst des Aikidos begreifen. Ende 2022 Grundlage für ein Begnadigungsschreiben war, können Sie hier herunterladen (bitte Username und Passwort dafür per Email anfordern).










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