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Softbank-Deal Details
Über Credit Suisse Noten über 1 Milliarde Euro
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Zeugenvernehmung von Spencer Collins vom 27. Juli 2023.

Die hier aufgeführten Sachverhalte garantieren nicht für ein absolut komplett vollständiges Protokoll der erfolgten Darlegungen vor Gericht, sie dienen der sehr detaillierten Einsicht in die Zeugenvernehmung von Spencer Collins, mitverantwortlich auf Softbank-Seite für die 900 Millionen-Investition in Wirecard von Mitte 2019, sowie Beweisanträgen vom Tag. Aufgrund der komplexen und manchmal verbal zügig vorgetragenen Sachverhalte könnten sich kleinere Fehler eingeschlichen haben. Bitte kontaktieren Sie uns unter news@sun24.news, sollten Sie Verbesserungen haben oder wichtige Erweiterungen vorschlagen können.


Der Richter fragte Spencer Collins nach der Due Diligence im Zusammenhang mit dem Indien-Deal und den darauf folgenden Antworten. Spencer Collins erklärte, dass die Vorwürfe auf zwei Phasen mit einem Mittelsmann zurückgingen. Jemand habe das Hermes-iTicket Geschäft in Indien erworben und es anschließend an Wirecard verkauft. Der Richter wollte wissen, wer der Mittelsmann war, Spencer Collins antwortete, dass dies nie entdeckt worden sei. Der einzige Hinweis auf den Mittelsmann war die Firma EMIF, eine Private-Equity-Firma aus Mauritius. Dieser Informationen reichten jedoch nicht aus, um den Mittelsmann zu identifizieren, so der Zeuge.
Der Richter fragte weiter, ob EMIF mit Wirecard verbunden war. Spencer Collins bestätigte, dass dies der Fall war. EMIF sei nicht unabhängig gewesen und Wirecard habe eine Due Diligence durchgeführt, jedoch nicht über EMIF informiert. Der Richter wollte wissen, wer der Ansprechpartner gewesen sei. Spencer Collins nannte einige Namen, darunter Softbank Mitarbeiter Max Orhstrand und Wirecards Dr. Markus Braun, Frau Goerres, von Erffa und Herrn Holten, die alle im Zusammenhang mit dem EMIF-Deal standen. Der Richter fragte außerdem nach der Sonderuntersuchung von KPMG. Hierbei ging es darum, wie es dazu gekommen war, dass Softbank beteiligt war in der Sonderuntersuchung von KPMG. Spencer Collins erklärte, dass Softbank Wirecard empfohlen hatte, eine Sonderprüfung durchzuführen. Dieser Vorschlag war gemacht worden, nachdem Pressevorwürfe laut geworden waren. Der genaue Ablauf und die Rolle von Softbank bei dieser Sonderuntersuchung blieben jedoch eher unklar.
Der Richter fragte Spencer Collins, wann genau die Diskussion über ein bestimmtes Thema bei Softbank stattgefunden hatte. Collins antwortete, dass er sich nicht genau erinnern könne, aber dass es auf höchster Ebene bei Softbank diskutiert wurde. Der Richter fragte weiter, ob dies vor oder nach dem Vertragsabschluss gewesen sei. Collins glaubte, dass es nach dem Vertrag gewesen war, aber er war nicht direkt involviert gewesen.

Der Richter fragte danach nach den Einzelheiten der Konstruktion des Deals, Spencer Collins nannte einen Betrag von 900 Millionen Euro, wobei die Emittentin eine Luxemburger SRL war und die SSIP Waterloo auf den Cayman Inseln, welche die ausgegebene Anleihe hielt. Der Richter fragte nach der Muttergesellschaft von SSIP, Collins wusste dies nicht.
Der Richter fragte nach dem Zuschlagspreis, Collins nannte einen Aktienpreis von 150 Euro, der nach Verhandlungen auf 110 Euro reduziert wurde. Der Zeuge sagte auch, dass eine Note an Credit Suisse weiterverkauft wurde, während die B-Note von Softbank zurückgehalten wurde. Es wurde eine neue Schuldverschreibung im Wert von 900 Millionen Euro mit einem niedrigeren Zinssatz ausgegeben, wobei die WDI Rate 1,9%, und die A-Note 0,5% betrug. Der Richter fragte nach dem Agenten, der die Wandelanleihen emittierte, Collins nannte hier explizit die Credit Suisse. Collins gab auch an, dass die A-Note als Premium verkauft wurde und dass der Gesamterlös 960 Millionen Euro betrug.
Der Richter fragte anschließend Spencer Collins, wer Ansprechpartner bei Credit Suisse war. Collins nannte ein Team von 5 bis 6 Leuten, an dessen Spitze ein Oliver Crossby und Peter Echser standen. Der Richter fragte dann nach der Quelle des Geldes, das für die 900 Millionen Euro genutzt wurde. Collins teilte mit, dass dies direkt von Credit Suisse kam. Der Richter fragte auch, ob von Anfang an geplant war, alles gleichzeitig zu emittieren, Collins teilte mit, dass sich der Plan erst im Laufe der Zeit entwickelt hatte. Im Jahr 2019 gab es einen Vertrag mit Wirecard, Collins teilte mit, dass er einen Plan empfahl, der aus zwei Komponenten bestand: die A-Note wurde mit einem Premium verkauft, die B-Note anderweitig, der Gewinn betrug dann 63 Millionen Euro. Der vorsitzende Richter fragte anschließend nach nach den weiteren Transaktionen von Credit Suisse, Collins antwortete, dass der Barwert der Zinsdifferenz plus 63 Millionen Euro minus den Gebühren von Credit Suisse insgesamt 70 bis 80 Millionen Euro betrug.
Der Richter fragte nun nach dem Schicksal der A-Note, Collins sagte, dass diese an einem Tag verkauft wurde, während Credit Suisse die A-Note über eine gewisse Zeit verteilte. Der Richter fragte ebenso nach der Cayman-Wandelanleihe, Collins antwortete, dass diese kompliziert gestrickt war, aber dass sie im Prinzip von Cayman zuerst, dann zu Agentum, dann zu Wirecard und schließlich zur Credit Suisse ging. Der Richter fragte danach nach dem Zahlungsverhalten von Wirecard, Zeuge Collins teilte mit, dass Wirecard nie Zinsen bezahlt hatte. Collins sagte auch, dass es Absicht war, die Anleihe 5 Jahre lang zu halten, nach dem Wirecard-Kollaps waren die A- und B-Noten jedoch wertlos. Der Richter fragte abschließend nach den Käufern der Bonds, Zeuge Collins teilte mit, dass dies Hedgefonds von Credit Suisse gewesen waren.
Die Staatsanwaltschaft befragte danach Spencer Collins und meinte, sie hätten Schwierigkeiten, die Jahresabschlüsse bestimmter Unternehmen zu verstehen. Spencer Collins wurde nach der Ursache gefragt. Laut Collins seien die Jahresabschlüsse schwierig zu verstehen gewesen, weil das Geschäftsmodell sehr komplex war. Die Berichte seien schwer zu lesen und enthielten viele verschiedene Posten, die zusammengeführt werden müssten. Es sei daher schwierig, eine klare Vorstellung davon zu bekommen, wie das Unternehmen wirtschaftlich dastünde, so Collins. Der Zeuge fand es persönlich somit eher schwierig, die Jahresabschlüsse zu verstehen und ging sogar so weit zu sagen, dass diese Berichte einfacher hätten angefertigt werden können.
Herr Holten und von Erffa hatten ebenfalls Probleme bei der Interpretation bestimmter Zahlen in den Berichten, so der Zeuge. Collins bestätigte somit explizit, dass es bei der Interpretation von Bilanzen und Cashflow-Statements Schwierigkeiten gab. Laut Collins lag das Problem wiederum im komplexen Geschäftsmodell des Unternehmens, das Technologie, Finanzen und Geschäftsaktivitäten kombinierte. Die Staatsanwaltschaft fragte, ob Collins Gespräche mit von Erffa geführt hatte. Collins bestätigte dies und teilte mit, dass die Gespräche dazu dienten, verschiedene Vorwürfe zu besprechen und zu klären, warum diese unzutreffend erläutert wurden.
Die Staatsanwaltschaft fragte ebenso nach einem bestimmten Vorwurf, den von Erffa erhoben hatte. Collins sagte, dass von Erffa ein Detail verpasst hatte und dass die Anschuldigung daher falsch oder irrtümlich war. Die Staatsanwaltschaft fragte, ob Collins den Vorwurf nachvollziehen konnte. Collins sagte, dass er ein betreffendes Treffen vorzeitig verlassen hatte, weil er unsicher war, ob er die Informationen richtig verstanden hatte. Es sei schwierig für eine Person, alle Details zu überprüfen. Die Staatsanwaltschaft fragte, ob es zwischen Collins und von Erffa unterschiedliche Sichtweisen gab. Collins sagte, dass er sich nicht an Widersprüche erinnern konnte und dass der ehemalige Chefbuchhalter zusätzliche Details geliefert hatte.
Die Staatsanwaltschaft fragte nach den Treuhandkonten des Unternehmens. Collins sagte, dass er sich nicht erinnern konnte. Die Staatsanwaltschaft fragte auch, ob Collins Gespräche mit Dr. Braun diesbezüglich geführt hatte. Collins sagte erneut, dass er sich nicht erinnern konnte.
Ab jetzt befragt der Verteidiger von Dr. Braun den Zeugen. In der Vernehmung durch Anwalt Dierlamm kam dieser auf die Frage nach einer Händlerliste zu sprechen, bei der Marsalek und Braun involviert gewesen sein sollen. Spencer Collins gab an, dass er sich nur vage an diese Liste erinnere. Als Dierlamm nach anderen Listen fragte, verneinte Collins eine Kenntnis darüber ebenso. Anschließend erkundigte sich Dierlamm nach den bereits damals durch die FT und anderen erhobenen Anschuldigungen gegenüber Wirecard und ob Dr. Braun darin involviert gewesen sei. Collins antwortete, dass es mehrere Meetings gegeben habe, in denen alle Beteiligte, einschließlich Dr. Braun, die Vorwürfe abgelehnt hätten.
Dierlamm fragte nach, ob Collins mehr Details aus den Meetings in Erinnerung habe, Collins verneinte dies. Als Dierlamm nach einer gewissen Trust Company auf der Liste fragte, fragte Collins zurück, welche Vorwürfe sich auf diese Liste bezogen hätten. Er gab an, nicht sicher zu sein, ob dies wichtig sei. Dierlamm fragte, ob Collins wisse, ob die Liste existiere oder nicht, woraufhin Collins antwortete, dass die Medien darüber berichteten, Wirecard dies bestritten hätte, während die Financial Times ein Spreadsheet veröffentlicht habe, somit "die Liste existierte, oder nicht ?". Anschließend wurde die Vernehmung vom Verteidiger von von Erffa fortgesetzt, der nach einem Gespräch am 24. September 2019 mit Frau Steidl bezüglich einer Kooperation mit den Anbieter der Messaging-App Telegram fragte (Pavel Durov). Collins gab an, vage Erinnerungen an dieses Gespräch zu haben, ob es bei Finanzdiskussionen um interne oder externe Umsätze gegangen sei, wusste Spencer Collins nicht. Von Erffas Anwalt befragt Collins dann kurz vor eine gerichtlichen Pause bezüglich einer Email von Max Ohrstrand und Sachverhalten mit der Boon Plattform.
Nach einer Pause erfolgte durch Anwalt Dierlamm ein Beweisantrag bezüglich der Aussagen von Andrea Görres vor einigen Wochen. Görres habe ausgesagt, dass Dr. Braun die Existenz einer wirksamen Compliance nach außen abgestritten habe. Dierlamm teilt diesbezüglich mit, dass Braun selbst nie die Untersuchung abgestritten habe, sondern im Gegenteil immer wieder davon selbst gesprochen habe, dies wurde auch durch die FT explizit so erwähnt. Frau Stöckl habe eine erste E-Mail bezüglich der Vorwürfe der Financial Times am 30. Januar 2019 erhalten, darin wurden die ersten Vorwürfe der FT erhoben. Eine erste Antwort erfolgte durch Frau Görres selbst noch am 30. Januar 2019 durch einen überarbeiteten Entwurf. Dr. Braun war nicht eingebunden in diese ersten Compliance-Abstimmungen Ende Januar 2019, bis dahin gab es keinerlei materialen Neuigkeiten für Dr. Braun.
Anwalt Dierlamm gibt weiter an, dass bereits einen Tag später, am 31. Januar 2019, überlegt worden sei, ob gegen Dan McCrum ermittelt werden könne. Iris Stöckl habe an diesem Tag diesbezüglich die Staatsanwaltschaft München bereits kontaktiert und den Journalisten aus London strafrechtlich gemeldet.

Zudem habe Dr. Braun nicht selbst ausgesagt, dass "Compliance ist ein Scheiß", wie ihm in einer Zeugenvernehmung vorgeworfen wurde, sondern Frau Görres habe in ihrer Vorladung vom 7. Juni 2023 gegenüber Strafverfolgern ausgesagt, dass Dr. Braun dies so angeblich gesagt hätte. Verteidiger Dierlamm gab auch an, dass ein McKinsey-Projekt zur Überarbeitung der Compliance 2019 auch mit Zustimmung Dr. Brauns eingeleitet worden sei, um explizit Verbesserungen der Compliance zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft München sei somit zusammenfassend bereits ab dem 22. Juli 2022 mit der Verbreitung eines falschen Narrativs beschäftigt gewesen, so Anwalt Dierlamm. Goerres selbst gab zudem an, dass der Zusammenbruch von Wirecard sie, Zitat, "tief getroffen hat".






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